Schulvorstand
Im Schulvorstand wirkt der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schülern zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Im § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes ist die Zuständigkeit des Schulvorstandes geregelt. Er entscheidet z.B. über: Mitglieder des
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