Schulvorstand

Im Schulvorstand wirkt der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schülerinnen und Schülern zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

Im § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes ist die Zuständigkeit des Schulvorstandes geregelt.  Er entscheidet z.B. über:

  • Verwendung der Haushaltsmittel der Schule
  • Vorschläge für Beförderungsstellen, z.B. die Schulleiterstelle
  • Gestaltung der Stundentafel
  • Durchführung von Projektwochen
  • Vorschläge für Schulprogramm und Schulordnung
  • Inanspruchnahme von gesetzlich geregelten Entscheidungs- und Gestaltungsspielräumen der einzelnen Schule
  • Werbung und Sponsering 

Mitglieder des Schulvorstandes

Die Mitglieder, sieben Vertreter des Lehrerkollegiums und je drei Vertreter der Erziehungsberechtigten und der Schüler, werden jeweils für zwei Jahre gewählt, wobei die Schülervertreter jährlich wechseln können.:

Lehrkräfte

1. Herr Keppler (Vorsitzender)
2. Frau Freese
3. Herr Dr. Grüß-Niehaus
4. Herr Heinze
5. Herr Laux
6. Frau Schott

Lehrkräfte (Stellvertreter)

1. Frau Blömer
2. Frau Kießling
3. Frau Lauck
4. Frau Sickmann
5. Herr Wolting

Eltern (3 Mitglieder und ihre Vertreter)

1. Frau Almagul Anosov
2. Herr Michael Blechner
3. Frau Silke Kathenbrink
4. Frau Steffi Imholte
5. Frau Esther Schröder
6. Frau Margarethe Grambow

Schüler

Die Mitglieder aus den Reihen der Schülerschaft werden in Kürze veröffentlicht.